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Das Erbrecht regelt die Vermögensnachfolge des Erblassers und hat zivil- und steuerrechtliche Bedeutung. Im Zusammenhang mit dem Erbrecht werden häufig die Patienten-Verfügung, die Vorsorgevollmacht und auch die Organspende angesprochen. Professionelle Berater im Erbrecht sind Rechtsanwälte, Steuerberater und im Hinblick auf die Beurkundung die Notare. Eigentlich jeder, da anderenfalls die gesetzliche Erbfolge eintritt und rechtliche Situationen geschaffen werden, die Erblasser nicht gewollt hat. Dies bedeutet, dass jeder, der kein Testament gemacht hat, zumindest die gesetzliche Erbfolge kennen sollte. Diese Frage läßt sich generell nicht beantworten. Der junge Bauingenieur oder Motorradfahrer sollte sich der Gefahren eines erhöhten Lebensrisikos bewußt sein. Erbrecht ist Vermögensnachfolge. Deshalb sollte jeder mit größerem Vermögen (Testament) oder Schulden (Hinweis auf Ausschlagung) reagieren. Lassen Sie sich beraten! Diese Webseiten dienen der Information. AUFGRUND STÄNDIGER ÄNDERUNG DER GESETZE UND DER RECHTSPRECHUNG sollten Sie ich im Bedarfs-Fall durch eine(n) qualifizierten Berater beraten lassen. Eine HAFTUNG für den Inhalt wird AUSGESCHLOSSEN! Im Regel-Fall ja, da unnötige Streitereien und Kosten vermieden werden. Die gesetzlichen oder vereinbarten Gebühren liegen bei 100-500 Euro und stehen überhaupt nicht im Verhältnis zu den oft hohen Vermögenswerten. Je seriöser die Beratung, desto seriöser können Sie sich im Umfeld des Erbfalls bewegen. Unsere Lebens- und Berufserfahrung bildet Vertrauen. Nicht selten wird später festgestellt, dass der Nachlass mehr Schulden aufweist. Das ist ärgerlich, wenn die Erbschaft angenommen worden ist oder die Ausschlagung nicht mehr möglich ist. Hier hilft die Dürftigkeitseinrede. Fragen Sie uns! Man muss nicht allein sein. Von der Nachbarschaftshilfe bis zur Betreuung kann man für den Fall der Not und auch des Todes seine Wünsche regeln und Nothilfen technisch einrichten. Wir helfen Ihnen. |