Ehemann M verstirbt kinderlos. Er hinterläßt eine Ehefrau, von der er seit seit 5 Jahren getrennt lebt, und deren Kind aus erster Ehe. Die Mutter und Schwester des Erblassers leben in Hamburg. Es besteht eine Lebensversicherung mit einer Versicherungssumme von 20.000 Euro zuzüglich 10.000 Euro Überschussbeteiligung, deren Bezugsrecht wider-ruflich zu Gunsten der Schwester gestaltet wurde. Kurz nach dem Tod und vor der Auszahlung widerruft die Ehefrau das Bezugsberechtigung und verlangt die Auszahlung an den Nachlass.
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