+++ NEU: Mit Wirkung ab 1. Januar 2012 hat der Gesetzgeber das Zentrale Testamentsregister eingeführt. +++ Wir bieten Rechtsanwälten, Steuerberatern, Betreuern, Gerontologen u.ä. Kooperationen an. +++ Wir möchten Ihnen Informationen + Beratungen bieten +++ Wir informieren Sie gern über unsere Seminare und nennen Ihnen auf Wunsch gern Kolleginnen und Kollegen im gesamten Bundesgebiet. KARLSRUHE Telefon 0721-23637. Wir helfen gern und f a i r!
StartseiteErb-FolgeVorerbe - Nacherbe

Ausschlagung des Nacherben = Vollerbschaft

Erblasser E bestimmt seine Ehefrau zur Vorerbin und setzt für den Fall der Wiederverheiratung seinen Neffen N zum Nacherben ein. Erblasser vermerkt dabei: „Sollte N die Nacherbschaft ausschlagen, sollen seine Abkömmlinge das Erbe erhalten“.
Neffe N möchte nichts erben und schlägt die Nacherbschaft aus.

Grundsätzlich gilt:
Schlägt der Nacherbe die Erbschaft aus, wird der Vorerbe Vollerbe (§ 2142 II BGB), soweit der Erblasser nichts anderes bestimmt. Hier hat E die Abkömmlinge des N als Nacherben für den Fall eingesetzt, dass N die Nacherbschaft ausschlägt.

Hausverkauf durch befreiten Vorerben

Der befreite Vorerbe kann analog § 2120 BGB von dem Nacherben die Zustimmung zur Veräußerung eines zum Nachlass gehörenden Grundstücks verlangen, wenn der Vertragsgegner der Vorerben dies fordert.
O LG Frankfurt, Urteil vom 20.4.2011 4 U 78/10

Sozialhilferegress
Berater-GildeRA Berend BlöckerImpressumUnsere LinksVeranstaltungenIdee & Design