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StartseiteErb-Unwürdigkeit

Grund-Fall:

Möglichkeiten der Erbteils-Entziehung

Enterbung § 1938 BGB

Erbunwürdigkeit § 2239 BGB

Pflichteilsentziehung §§ 2333 BGB



Problem-Fall: Sterbe-Hilfe

Julius Hacketal hat es vorgelebt: Sterbehilfe bei unheilbar erkrankten Personen, die noch selbst klipp und klar um Sterbe-Hilfe gebeten haben.
Die Juristen stehen vor nicht nur vor einem Dilemma im Strafrecht, sondern auch im Erb-Recht: Tötung des Erblassers - möglicherweise - durch den Erben.
Liegt ein Erbunwürdigkeitsgrund vor? Lösungsvorschläge gibt es:
Tötung ja - aber mit Verzeihung durch den Erblasser.

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