Julius Hacketal hat es vorgelebt: Sterbehilfe bei unheilbar erkrankten Personen, die noch selbst klipp und klar um Sterbe-Hilfe gebeten haben. Die Juristen stehen vor nicht nur vor einem Dilemma im Strafrecht, sondern auch im Erb-Recht: Tötung des Erblassers - möglicherweise - durch den Erben. Liegt ein Erbunwürdigkeitsgrund vor? Lösungsvorschläge gibt es: Tötung ja - aber mit Verzeihung durch den Erblasser.
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