 |
Erbverzicht zu Lebzeiten - Ausschlagung nach Erbfall |
 |
Interessante Alternative zur Abfindung späterer Erben |
 |
Nicht anfechtbar durch Gläubiger, z.B. Restschuldbefreiung |
 |
Erleichterte Nachlass-Planung gegenüber Pflichtteils-Berechtigte |
 |
Notarielle Form § 2348 BGB erforderlich |