Die eigene Erben-Situation, z.B. irrtümliche Annahme der Erbschaft oder irrtümliche Ausschlagung?
Die erbrechtliche Position anderer, z.B. des Erben, des Testamentsvollstreckers u.ä.?
Auszug aus meiner Check-Liste
Vorhandensein letztwilliger Verfügung
Anfechtung nicht durch Erblasser, da Widerrufsrecht
Anfechtung einzelner Verfügung Vorrang der Auslegung
Unbewußtes Abweichen von Wille und Erklärung
Drohung und Kausalität
Anfechtungsberechtigung § 2080 BGB
Empfangsbedürft. Anfechtungserklärung § 2081 BGB
Zugang beim Nachlassgericht (Amtsempfang-Bedürftigkeit)
Anfechtungs-(Ausschluß-)Frist § 2082 BGB: 1 Jahr
Kein Ausschluß durch Bestätigung § 144 BGB
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Irrtum bei der Ausschlagung - was nun?
Allein-Erbe A wird im Testament erheblich mit Vermächtnissen belastet. Er stellt fest, dass ein Pflichteilsanspruch für ihn rechnerisch besser sein dürfte. Nach seiner irrigen Vorstellung würde er im Falle der Ausschlagung auch den Pflichtteil verlieren. Deshalb ließ der die Anfechtungsfrist verstreichen. Nach 8 Wochen erklärt die Anfechtung. BGH: Anfechtung ist nach §§ 119 I Alt. 1, 1954 BGB gerechtfertigt.