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StartseiteErben-StellungAnfechtung

Was soll angefochten werden?

Die eigene Erben-Situation, z.B. irrtümliche Annahme der Erbschaft oder irrtümliche Ausschlagung?

Die erbrechtliche Position anderer, z.B. des Erben, des Testamentsvollstreckers u.ä.?



Auszug aus meiner Check-Liste

Vorhandensein letztwilliger Verfügung

Anfechtung nicht durch Erblasser, da Widerrufsrecht

Anfechtung einzelner Verfügung Vorrang der Auslegung

Unbewußtes Abweichen von Wille und Erklärung

Drohung und Kausalität

Anfechtungsberechtigung § 2080 BGB

Empfangsbedürft. Anfechtungserklärung § 2081 BGB

Zugang beim Nachlassgericht (Amtsempfang-Bedürftigkeit)

Anfechtungs-(Ausschluß-)Frist § 2082 BGB: 1 Jahr

Kein Ausschluß durch Bestätigung § 144 BGB



Wir erklären Ihnen gern mehr...

Wir erarbeiten zur Zeit mehr als 60 Check-Listen zum Erb-Recht. Dieses umfangreiche Rechtsgebiet erfordert für den Erblasser und für Erben eine sorgfältige Beratung, die wir Ihnen gern anbieten.

Irrtum bei der Ausschlagung - was nun?

Allein-Erbe A wird im Testament erheblich mit Vermächtnissen belastet. Er stellt fest, dass ein Pflichteilsanspruch für ihn rechnerisch besser sein dürfte. Nach seiner irrigen Vorstellung würde er im Falle der Ausschlagung auch den Pflichtteil verlieren. Deshalb ließ der die Anfechtungsfrist verstreichen.
Nach 8 Wochen erklärt die Anfechtung.
BGH: Anfechtung ist nach §§ 119 I Alt. 1, 1954 BGB gerechtfertigt.

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