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StartseiteErben-StellungAusschlagung der Erbschaft

Erbteils-Übertragung statt Ausschlagung

   
   
   


Ausschlagung der Erben - Folgen für deren Kinder?

Die Kinder des Erblassers wurden zu Nacherben und deren Kinder zu Ersatznacherben bestimmt. Die Nacherben schlagen aus und verlangen stattdessen den Pflichtteil.
Werden die Kinder der Nacherben Ersatz-Nacherben?
Es ist der tatsächliche oder hypothetische Wille des Erblassers zu ermitteln, d.h. was hätte er gewollt, wenn er diese Situation bedacht hätte?
OLG München, Urteil vom 25.7.2006

Im Zweifel sind die Abkömmlinge des Ausschlagenden von Erbfolge ausgeschlossen.

Ausschlagung "aus allen Gründen

Schlägt ein Erbe die Erbschaft "aus allen Gründen" aus, erklärt er diese Ausschlagung hinsichtlich aller ihm bekannten und unbekannten Gründe. Eine Anfechtung wegen Irrtums kommt nicht in Betracht.
OLG Hamm, Beschluss vom 17.2.2011, 15 W 167/10

Der Erbteil des Ausschlagenden führte zum Verlust der Erbenstellung und ging nach § 1953 II, 1924 III, IV BGB auf dessen Kinder als Nächstberufene über.

Irrtum über den Wert

Befürchtet ein Erbe aufgrund Zeit ferner Informationen, dass "nur Schulden" vorliegen und schlägt er deshalb die Erbschaft aus, so kann er später im Falle der Werthaltigkeit des Nachlasses seine Ausschlagungserklärung nicht wegen Irrtums anfechten.
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.1.2011, 3 Wx 21/11

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