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Grundfall Vorläufige Erbschaft

Die verstorbene Frau P hatte wenigen Wochen vor ihrem Tode ihrer Nichte N versprochen: "Du wirst einmal meine Allein-Erbin." Tatsächlich hatte Sie jedoch formgerecht in ihrem Testament bestimmt: "Ich bestimme meinen Lebensgefährten Otto Müller zum Alleinerben." Frau P verstarb am 20. August 2008.

Ihre Nichte N vertraut auf dem Versprechen ihrer Tante und

veranlasst die Beerdigung mit einem Kosten in Höhe von 2.000 EUR

entnimmt dem Barvermögen der verstorbenen Tante 500 EUR, um sich Trauerkleidung zu kaufen

und verschenkt einige Gegenstände aus der Wohnung der Tante.

Am 15. September 2008 bestimmt das Nachlassgericht aufgrund des Testamentes den Lebensgefährten der Verstorbenen Otto Müller d zum Alleinerben.

Otto Müller verlangt Auskunft über die seit dem Tod (20.8.08) getätigten erbschaftlichen Geschäfte der Nichte und fordert 2000 EUR Bestattungskosten und 500 EUR Entnahme zurück.



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