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Die verstorbene Frau P hatte wenigen Wochen vor ihrem Tode ihrer Nichte N versprochen: "Du wirst einmal meine Allein-Erbin." Tatsächlich hatte Sie jedoch formgerecht in ihrem Testament bestimmt: "Ich bestimme meinen Lebensgefährten Otto Müller zum Alleinerben." Frau P verstarb am 20. August 2008. |
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Ihre Nichte N vertraut auf dem Versprechen ihrer Tante und |
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veranlasst die Beerdigung mit einem Kosten in Höhe von 2.000 EUR |
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entnimmt dem Barvermögen der verstorbenen Tante 500 EUR, um sich Trauerkleidung zu kaufen |
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und verschenkt einige Gegenstände aus der Wohnung der Tante. |
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Am 15. September 2008 bestimmt das Nachlassgericht aufgrund des Testamentes den Lebensgefährten der Verstorbenen Otto Müller d zum Alleinerben. |
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Otto Müller verlangt Auskunft über die seit dem Tod (20.8.08) getätigten erbschaftlichen Geschäfte der Nichte und fordert 2000 EUR Bestattungskosten und 500 EUR Entnahme zurück. |