+++ NEU: Mit Wirkung ab 1. Januar 2012 hat der Gesetzgeber das Zentrale Testamentsregister eingeführt. +++ Wir bieten Rechtsanwälten, Steuerberatern, Betreuern, Gerontologen u.ä. Kooperationen an. +++ Wir möchten Ihnen Informationen + Beratungen bieten +++ Wir informieren Sie gern über unsere Seminare und nennen Ihnen auf Wunsch gern Kolleginnen und Kollegen im gesamten Bundesgebiet. KARLSRUHE Telefon 0721-23637. Wir helfen gern und f a i r!
StartseiteErbengemeinschaft

Gemeinschaft verpflichtet

Veräusserung von Nachlassgegenständen nur einstimmig

Verwaltung nur gemeinschaftlich

Einverständliche Teilung oder

Teilung per Auseinandersetzungsklage

Alternative: Testamentsvollstreckung



Aus unserer Fall-Sammlung

Bruchteilserwerb begründet Mitgliedschaft des Erwerbers

Abtretung des Auseinandersetzungsguthabens ohne Miterben-Anteil?

Übertragung des Erbanteil macht Erwerber nicht zum Erben

Haftung des Miterben-Anteils-Erwerbers für Nachlassschulden

Besitzübertragung an den Mitanteilserwerber nach §§ 854 II, 870 BGB

Wirtschaftliche Verwertung des Miterbenanteils durch Verpfändung

Miterbenschutz Vorkaufsrecht § 2034

Eintrittsrecht der Miterben bei Umgehungen des Vorkaufsrechts

Kein Vorkaufsrecht bei Versteigerung auf Betreiben des Miterben

Kein Vorkaufsrecht bei Verwertung in der Vollstreckung oder Insolvenz

Höherer Kaufpreis zur Abschreckung der vorkaufsberechtigten Miterben

Kein Vorkaufsrecht für Miterben als Erwerber weiterer Anteile

Vorkaufsberechtigte haften gesamtschuldnerisch.

Vorkaufsrecht bei Weiterveräusserung des Erbteils

Trennung vom Nachlass-Sondervermögen und Eigenvermögen der Erben

Grundschuld des Erblassers für einen Miterben - Nachlasswirkung



Keine Rechtsfähigkeit - da auflösend

Eine Erbengemeinschaft ist weder rechts- noch parteifähig.Arg.: im Gegensatz zur GdbR oder Wohnungseigen-tümergemeinschaft nicht auf Dauer, sondern zwecks Auflösung nach Verteilung der Erbmasse entstanden.
BGH, Beschl. v. 17.10.2006 – VIII ZB 94/05

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