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Was tun, wenn...

der Erblasser hinterläßt leider Schulden

der Erbe befindet sich in der Wohlverhaltensphase der Restschuldbefreiung



Hälftige Abführung an Treuhänder

Der Insolvenzschuldner muss während der Wohlverhaltens-Phase der Restschuldbefreiung die Hälfte des Erbes bzw. des Vermächtnisses an den Treuhänder abführen.
Die Pflicht des Schuldners in der Wohlverhaltensphase, die Hälfte des Vermächtnisses an den Treuhänder abzuführen, beginnt mit der Annahme des Vermächtnisses.
BGH, Beschluss vom 10.3.2011, IX ZB 168/09

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