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Das zerrissene Testament

Otto Müller hatte in seinem eigenhändigen Testament bestimmt, dass sein Sohn Thomas das Haus, seine Tochter Erika das Geschäft "Mode Müller" und sein Sohn Heinrich den BMW erben soll. Beim Zerreissen alter Briefe wird aus Versehen auch das Testament zerrissen. Wie Otto Müller dies entdeckt, erleidet er einen tödlichen Herzinfarkt.
Sohn Heinrich meint, dass infolge des vernichteten Testaments die Abkömmlinge Thomas, Erika und Heinrich gesetzliche Erben geworden sind.
Nach § 2255 Satz 2 BGB gilt die widerlegbare Vermutung, dass ein zerrissenes Testament einen Widerruf durch Vernichtung darstellt. Diese Vermutung kann beispielsweise durch Zeugen widerlegt werden. Kann eine Partei beweisen, dass ein Testament aus Versehen zerstört wurde und ein Aufhebungswille fehlt, kommt das zerstörte Testament wieder zur Geltung.

So war es nicht gewollt.
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