Es gibt Erb-Anordnungen und die Anordnung eines Testamentsvollstreckers, um den Willen des Erblassers zu ver-wirklichen. Aber niemand kann den Erblasser ersetzen oder gar behaupten, der einzig wahre und allwissende Er-füllungsgehilfe der verstorbenen Person zu sein. Während und nach der Trauer-Zeit sollte man sich daher besinnen und die Frage stellen: "Handeln wir wirklich im Sinne des Verstorbenen?"
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