Startseite Nachlass-Verwaltung
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Ausgangs-Fall |
Der Erblasser E verstirbt in Augsburg. Zur Erbmasse gehören ein Miethaus, eine wertvolle Briefmarkensammlung, ein PKW. Im Testament bestimmt er, dass sein Freund die Wertpapiere erhalten soll und in dem Haus noch 12 Monate unentgeltlich wohnen darf. Im Übrigen sollen sein in Norddeutschland lebender Sohn und seine in München lebende Tochter jeweils hälftige Erben sein. Wie löst man Probleme, wenn die Erben nicht jederzeit präsent sein können?
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Auszug aus den Aufgaben-Katalog |
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Für die in München und Norddeutschland lebenden Erben gibt es einiges zu tun: |
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Organisation der Bestattung mit diversen Rechnungsbeträgen |
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Erfassung und Feststellung des gesamten Nachlasses (Inventur, Konten, Wohnungsbewachung, Versicherungen) |
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Feststellung der Guthaben und Verbindlichkeiten des Erblassers |
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Sicherstellung der Versorgungsleistungen (Strom/Gas) und Versicherungen des Hauses |
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Abklärung der Miet- und Nutzungsverhältnisse inkl. Abklärung der Kautionen |
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Räumung des Hausrats |
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Klärung der Konten und Wertsachen - ggf. Widerruf der Bankkonten-Vollmachten |
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Kündigung von Abonnements, GEZ, Zeitungen |
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und vieles mehr |
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Erben ist nicht umsonst! |
Die Erben haben nicht Rechte, sondern auch Pflichten. Die "Drecks-Arbeit", d.h. Pflege u.ä. machen meist die Geschwister in der örtlichen Nähe des Verstorbenen, während die fernen Erben einen solchen Einsatz nicht bringen können. Im Pflegefall können die "örtlichen Pfleger" einen Ausgleich erhalten. Bei der Sondierung des Nachlasses gibt es oftmals auch Streit, weil a) der Erblasser keine Testamentsvollstreckung angeordnet hat, b) die Erben unterschiedliche Meinungen haben und sich nicht auf eine Nachlassverwaltung einigen können.
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Nachlass-Pflegschaft: 110 EUR pro Stunde |
Eine Vergütung nach den Regelsätzen des VBVG würde zu einer unangemessen niedrigen Vergütung führen. Das Oberlandesgericht Hamm hält eine Vergütung von 110 EUR pro Stunde bei einer durchschnittlichen Nachlasspflegschaft für angemesssen. OLG Hamm, Beschluss vom 13.1.2011 - 15 W 632/10 = NJW-Spezial 2011,263
Vgl. auch OLG Zweibrücken, NJW-RR 2008,369;
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Nachlass-Verwaltung stiftet Frieden |
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Gibt es mehrere Erben und besteht die Wahrscheinlichkeit eines Streites, sollten sich die Erben aussergerichtlich auf einen Nachlass-Verwalter einigen oder gegen Mehrkosten die gerichtliche Nachlassverwaltung beantragen. |
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Die gerichtliche Nachlassverwaltung empfiehlt sich insbesondere, wenn nicht feststeht, ob der Nachlass überschuldet ist oder nicht. |
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Die aussergerichtliche Nachlassverwaltung ist die systematische Erfassung und Verteilung des Nachlasses durch professionelle Verwalter auf der Grundlage des Testamentes oder eines Erbauseinandersetzungsvertrages. Wir helfen gern. |
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Die Kosten betragen bei kleineren Nachlässen ca. 4-5%, bei größerem Vermögen 1-3% und sind auch vereinbar. Im Regelfall sind diese Kosten günstiger als diverse Reisen, Gerichts-Termine, Verhandlungen u..ä. vor Ort. Ein weiterer Vorteil ist die kürzere Abwicklungszeit, während im Erbenstreit oftmals jahrelange Streitigkeiten vor Gericht anstehen, die vom Erblasser nicht gewollt waren. |
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