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Pflichtteil oder Vermächtnis?

Bedenkt der Erblasser seine Abkömmlinge in Testament mit dem jeweiligen Pflichtteilen, ohne in der Anordnung des Erblassers eine Erbeinsetzung zu sehen ist, bedarf es der Prüfung, ob es sich um eine Beschränkung auf das ge-setzliche Pflichtteil oder um ein Vermächtnis in Höhe Pflichtteilsquote handelt. Bei dieser Prüfung ist zu berücksichtigen, ob der Erblasser die Abkömmlinge begünstigen wollte oder ihnen nur das belassen wollte, was ihnen ohnehin zusteht.
BGH, Urteil vom 7.7.2004 - IV ZR 135/03

Varianten zum Schutz des Pflichtteils

§§ 2305-2308 Geringer oder belasteter Erbteil und Vermächtnis  
§§ 2315,2316 Anrechnungs- und Ausgleichsvorschriften bei Zuwendungen des Erblassers und Leistungen der Abkömmlinge auf den Pflichtteil § 2057a BGB  
§§ 2325-2331 Berücksichtigung von Schenkungen zu Lebzeiten des Erblassers  


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