+++ NEU: Mit Wirkung ab 1. Januar 2012 hat der Gesetzgeber das Zentrale Testamentsregister eingeführt. +++ Wir bieten Rechtsanwälten, Steuerberatern, Betreuern, Gerontologen u.ä. Kooperationen an. +++ Wir möchten Ihnen Informationen + Beratungen bieten +++ Wir informieren Sie gern über unsere Seminare und nennen Ihnen auf Wunsch gern Kolleginnen und Kollegen im gesamten Bundesgebiet. KARLSRUHE Telefon 0721-23637. Wir helfen gern und f a i r!
StartseitePflichtteilBerechnung des Pflichtteils

Hälfte des gesetzlichen Erbteils

Gesetzlicher Erbteil ergibt sich aus §§ 1924 ff. BGB

Anrechnung nur bei Bestimmung durch den Erblasser

Ausgleichspflicht orientiert sich an gesetzlicher Ausgleichspflicht (§ 2050 BGB)



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