+++ NEU: Mit Wirkung ab 1. Januar 2012 hat der Gesetzgeber das Zentrale Testamentsregister eingeführt. +++ Wir bieten Rechtsanwälten, Steuerberatern, Betreuern, Gerontologen u.ä. Kooperationen an. +++ Wir möchten Ihnen Informationen + Beratungen bieten +++ Wir informieren Sie gern über unsere Seminare und nennen Ihnen auf Wunsch gern Kolleginnen und Kollegen im gesamten Bundesgebiet. KARLSRUHE Telefon 0721-23637. Wir helfen gern und f a i r!
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Sinn und Zweck des Pflichtteils

Wahrung der Sorgepflicht des Erblassers und Schutz der nächsten Angehörigen vor völliger Enterbung
Be-rechtigter ist nicht Erbe und hat nur einen schuldrechtlichen Anspruch auf Zahlung eines Geldbetrages gegen die Erben (Pflichtteilsschuldner) mit Ausnahme § 2329 BGB (Beschenkter).

Unsere Prüfung

Pflichteilsberechtigter Personen-Kreis

Ausschluß von der Erbschaft durch Verfügung

Verdrängung § 2309 BGB

Pflichtteilsklausel bei gemeinsamen Testament

Kein Verlust des Ehegatten-Erbrechts § 1933

Kein Entzug des Pflichtteils §§ 2333 ff.

Keine Erklärung der Pflichtteilsunwürdigkeit § 2345

Kein Verzicht Erb- oder Pflichtteilsrecht § 2346 BGB

Berechnung der Erbschafts-Quote

mit Ausschlagende

mit Enterbten

mit Erbunwürdigen

ohne Verzichtende § 2310 BGB

Berechnung des Nachlasswertes §§ 2311-2313

-Erblasser-Schulden

-Erbfalls-Schulden

-Zugewinn-Berücksichtigung § 1371 I, II BGB

-Vorausabzug Auflagen, Vermächtnisse

§§ 1371 IV,1932,1969 BGB



Schenkung
Berater-GildeRA Berend BlöckerImpressumUnsere LinksVeranstaltungenIdee & Design