Mit Wirkung ab 1. Januar 2012 hat der Gesetzgeber das Zentrale Testamentsregister eingeführt. Bislang wurden bei Todesfällen die Standesämter am Geburtsort des Verstorbenen benachrichtigt. Zukünftig wir ein zentrales Testamentsregister bei der Bundesnotarkammer geführt.
Neues Erb-Recht
Reform bei der Pflichtteilsentziehung, Pflichteilsergänzung und Pflege durch Angehörigen.
Erbschaftsteuer-Recht Inkraft-Treten am 1.Januar 2010