Fehlt ein Testament, so gilt grundsätzlich die gesetzliche Erbfolge nach den Bestimmungen des Erbrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 1922-2385 BGB).
Zentrales Testaments-Register ab 1. Jan 2012
Die Suche nach dem Testament wird zukünftig erleichtert. Mit Wirkung ab 1. Januar 2012 wird ein zentrales bundesdeutsches Testaments-Register eingerichtet. Testierende können hier ihr Testament hinterlegen, damit es im "Falle eines Falles" schnell gefunden kann und Manipulation vermieden werden können. Wirinformieren Sie gern.
Testament oder Erbvertrag?
Testament
Erb-Vertrag
kann aufgrund der Testier-Freiheit jederzeit geändert werden
bindet die Parteien des Erb-Vertrages, z.B. beim gegenseitigen sog. Berliner Testament und kann nur im Einvernehmen der Parteien geändert oder aufgehoben werden
Was bekommt der /die Ex?
Denkbar: Die geschiedene Ehefrau F macht mit ihrem einzigen Kind, ihrer Tochter T, einen Ausflug. Es kommt zu einem Verkehrsunfall. Frau F verstirbt sofort, ihre kinderlose Tochter verstirbt einige Tage später an den Folgen des Unfalls. Im Testament hatte Frau F ihre Tochter zur Alleinerbin bestimmt. Ihre Tochter hatte kein Testament errichtet.
Erbfolge: Der Vater und Ex-Ehemann
Gestaltungsaufgabe: Die geschiedene Ehefrau möchte verhindern, dass ihr Ex-Ehemann über die gemeinsamen Kinder Erbe wird. Wir beraten Sie gern!
Formvorschriften
Leichtsinnigkeit, schnelle Worte sollen angesichts der oftmals sehr hohen Werte im Erbrecht vermieden werden. Der Gesetzgeber will sicherstellen, dass ein Testament tatsächlich vom Erblasser stammt (eigenhändig!) und dass dieser den Inhalt auch voll verstanden hat. Hierzu gehören