+++ NEU: Mit Wirkung ab 1. Januar 2012 hat der Gesetzgeber das Zentrale Testamentsregister eingeführt. +++ Wir bieten Rechtsanwälten, Steuerberatern, Betreuern, Gerontologen u.ä. Kooperationen an. +++ Wir möchten Ihnen Informationen + Beratungen bieten +++ Wir informieren Sie gern über unsere Seminare und nennen Ihnen auf Wunsch gern Kolleginnen und Kollegen im gesamten Bundesgebiet. KARLSRUHE Telefon 0721-23637. Wir helfen gern und f a i r!
StartseiteTestamentTestamentsvollstrecker

Beteiligte Personen

Erblasser = "Auftraggeber"

Testamentsvollstrecker "Ausführender"

Erbe(n)

ggf. Vermächtnisnehmer

siehe auch meine Fall-Sammlung zur Testamentsvollstreckung ..hier..



Typische Fragen zur Testamentsvollstreckung

Wann sollte ein Testamentsvollstrecker eingesetzt werden?
Warum ist bei minderjährigen (Unternehmens-)Erben ein Testamentsvollstrecker geboten?

Grund-Fall: Anordnung des Testamentsvollstreckung

Der Unternehmer U errichtet sein eigenhändiges Testament und bestimmt darin: Mein Besitz besteht aus dem Haus Kaiserstrasse 71 in Lübeck. Mein Festgeldkonto Nr. 45699 beträgt 245.000 Euro. Meine Tochter Nancy soll das Festgeld bekommen. Mein Sohn Otto soll das Haus erben. Mein Einzelhandelsgeschäft "Photo-Blitz" soll Neffe Bertold mit Bestehen der Meisterprüfung erhalten.
Ich bestimme Herrn Rechtsanwalt Schulze zum Testamentsvollstrecker und für den Fall eines Verhinderungs-grundes Herrn Steuerberater Meier, damit es zu keinem Streit zwischen den Erben kommt.

Der eigennützige Testamentsvollstrecker

Eigennütziges Drängen zu einer im Testament ausgeschlossenen Erbenauseinandersetzung
Die Entlassung eines Testamentvollstreckers aus dem Amt ist gerechtfertigt, wenn dieser aus eigennützigen Gründen den Erben auf deren Drängen einen Vorschlag zu einer im Testament ausgeschlossenen Nachlassauseinandersetzung unterbreitet. Grundsätzlich hat der Wille des Erblassers - hier eine Testamentsvollstreckung für die Dauer von 30 Jahren - absoluten Vorrang.
Dabei ist auch zu prüfen, ob ein Verbleiben des Testamentsvollstreckers im Amt noch vertreten werden kann. Fehlt es hieran, hat das Gericht das Nachlassgericht anzuweisen, die Entlassung auszusprechen.
OLG Karlsruhe, Beschluß v. 15.9.2004 – 14 Wx 73/03 -

Ausnahmsweise...

Ein Alleinerbe oder alleiniger Vorerbe kann zugleich Testamentsvollstrecker sein, wenn sich die Testamentsvoll-streckung auf die sofortige Erfüllung eines Vermächtnisses beschränkt und das Nachlassgericht bei groben Pflicht-verstößen einen anderen Testamentvollstrecker bestimmen kann.
BGH, Urteil v. 26.1.2005 – IV ZR 296/03

Abwicklungs oder Verwaltung

Abwicklungs-Testamentsvollstrecker Verwaltungs-Testamentsvollstrecker
Testamentsvollstrecker wickelt zügig die Nachlass-Angelegenheiten ab, z.B. Erfassung des Nachlasses und Verteilung Testamentsvollstrecker führt über längere Zeit (längstens 30 Jahre) die Anordnungen des Erblassers durch, z.B. Nachlassverwaltung bis zur Volljährigkeit der Erben
   


Unsere Fall-Sammlung

BEACHTEN SIE BITTE: Die nachfolgende Aufzählung stellt Stichworte aus dem internen Skriptum dar:

Beispiel 286 Testamentsvollstreckung bis zur Volljährigkeit des Erben 173

Beispiel 287 Ersatzvermächtnis bei Nichterwerb durch erstbenannten Vermächtnis-Nehmer 174

Beispiel 288 Erbe leistet nicht an Vorvermächtnis-Nehmer – Nachvermächtnis tritt ein 175

Beispiel 289 Anordnung des Testamentsvollstreckung bis zur Regelung aller Angelegenheiten 177

Beispiel 290 Testamentsvollstreckung sittenwidrig weg. Sektenzugehörigkeit des Erben 178

Beispiel 291 Testamentsvollstreckung bei verschuldeten Erben 179

Beispiel 292 Testamentsvollstreckung bei Minderjährigen 179

Beispiel 293 Testamentsvollstreckung bei zerstrittenen Erben 179

Beispiel 294 Testamentsvollstreckung als Vorbereitung einer Stiftung 179

Beispiel 295 Testamentsvollstreckung bei Errichtung einer Stiftung unter Lebenden 179

Beispiel 296 Vorbereitung der späteren Nachfolgebestimmung 179

Beispiel 297 4-Töchter-Fall 181

Beispiel 298 Sofortige Vermächtniserfüllung: Alleinerbe kann bei Testamentsvollstecker sein. 181

Beispiel 299 Auslegung „im einzelnen“ als Vermächtnis- oder unbeschränkte Testamentsvollstreckung 181

Beispiel 300 Testamentsvollstreckung: Nachlassgegenstände in der Insolvenz 181

Beispiel 301 „bei Fragen kann Frau S..zu Rate gezogen werden“ – keine Testamentsvollstreckung“ 183

Beispiel 302 Anordnung der Geldanlage „mit Hilfe einer anderen Person“ 184

Beispiel 303 Gemeinsames Testament: Vollstreckung nach Erst-und Letztversterbenden 184

Beispiel 304 Bestimmung der Miterben zu Testamentsvollstreckern 184

Beispiel 305 Unentgeltlicher Erwerb vom Testamentsvollstrecker – gutgl. Eigentumserwerb? 185

Beispiel 306 § 27 II HGB: Fortführung des Unternehmens auf 3 Monate befristet! 186

Beispiel 307 Mehrere Testamentsvollstrecker: Gesamt- oder Nebenvollstreckung 186

Beispiel 308 Feststellung „geordneter wirtschaftlicher Lage“ des Erben durch Vollstrecker 186

Beispiel 309 Bei Ablehnung des ernannten Vollstreckers: Ersuchen an Nachlaßgericht? 188

Beispiel 310 Erblasser hat Testamentsvollstreckung ohne Benennung der Person angeordnet 188

Beispiel 311 Versteigerung oder Verkauf des Nachlassgrundstücks 191

Beispiel 312 Teilungsplan-Klage des Miterben gegen Testamentsvollstrecker 191

Beispiel 313 Kollisionsgefahren: Vater als Testamentsvollstrecker und gesetzl. Vertreter 191

Beispiel 314 Testamentsvollstreckung für Vor- und Nacherbschaft bei Ausschlagung der Nacherbschaft 192

Beispiel 315 Besitzverschaffung: Klage auf Herausgabe gegen Erben (§ 857 BGB) 192

Beispiel 316 Erbeinsetzung für Vor- und Nacherben 193

Beispiel 317 Testamentsvollstreckung von Gesellschaftsanteilen bei Vor- und Nacherben 193

Beispiel 318 Kein Selbstkontrahierungsverbot bei vermächtnisweiser Grundstückszuwendung 193

Beispiel 319 Keine Haftung für Verfahrenskosten bei risikobehafteten Prozess 194

Beispiel 320 Überwachungspflicht des Vollzugs einer Auflage des Vermächtnisnehmers 195

Beispiel 321 Anordnung der Testamentsvollstreckung auf Lebenszeit des Alleinerben 197

Beispiel 322 Unbefugte Verfügung des Erben ist schwebend unwirksam 197

Beispiel 323 Testamentsvollstreckung: Gutgläubiger Erwerb vom Erben § 932 II BGB 197

Beispiel 324 Verfügung des Miterben über seinen Miterben-Anteil - Erfüllungshindernis 197

Beispiel 325 Antrag auf Aufhebung des beschränkten Verfügungsverbots 197

Beispiel 326 Kontrolle der Wertpapierumschichtungs-Kosten 200

Beispiel 327 200

Beispiel 328 Pflicht zum Tätigwerden bei größerem Vermögen und Veränderungen 200

Beispiel 329 Pflichtwidrige Versteigerung eines Nachlassgrundstücks ohne Verwertungsversuch 201

Beispiel 330 Verfahren des Nachfolgetestamentsvollstreckers gegen Vorgänger 201

Beispiel 331 Kostenbeteiligung des Miterben entsprechend seiner Quote 202

Beispiel 332 Zur Auskunftspflicht gegenüber Vermächtnisnehmern 202

Beispiel 333 Haftung des Testamentsvollstreckers: Überflüssige Prozessführung 202

Beispiel 334 RA-Kosten neben Testamentsvollstreckervergütung nur bei Gebotenheit 203

Beispiel 335 Testamentsvollstrecker-Gebühren bei einen von mehreren Erbteilen 204

Beispiel 336 Eintragung des Nacherbenvermerks im Grundbuch sinnvoll 204

Beispiel 337 Gemeinschaftliche Bestimmung des Vermächtnisnehmers 205

Beispiel 338 Mehrere Testamentsvollstrecker gemeinschaftlich - Meinungsunterschiede 205

Beispiel 339 Unzulässige Teilkündigung – kein Erlöschen des Amtes (KG-Anteil) 206

Beispiel 340 Vorrang des Erblasser-Willens – Zeitliche Verkürzung der Testamentsvollstreckung 206

Beispiel 341 Entlassung des Testamentsvollstreckers und Ersatz bei Dauervollstreckung 207

Beispiel 342 § 2227 I BGB Unfähigkeit des Testamentsvollstreckers - Beleidigungen 207



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