+++ NEU: Mit Wirkung ab 1. Januar 2012 hat der Gesetzgeber das Zentrale Testamentsregister eingeführt. +++ Wir bieten Rechtsanwälten, Steuerberatern, Betreuern, Gerontologen u.ä. Kooperationen an. +++ Wir möchten Ihnen Informationen + Beratungen bieten +++ Wir informieren Sie gern über unsere Seminare und nennen Ihnen auf Wunsch gern Kolleginnen und Kollegen im gesamten Bundesgebiet. KARLSRUHE Telefon 0721-23637. Wir helfen gern und f a i r!
StartseiteTrauer, Chaos & StreitVollmachts-Probleme

Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens

können von älteren und kranken Mitbürgern oftmals nicht allein bewältigt werden. Kleine Besorgungen stellen in der Regel keine Probleme dar.

Wer darf Sie vertreten?

An wen kann man sich wenden? Wer kann Sie vertreten, wenn

Sie längere Zeit ortsabwesend

oder krank sind?



Nachweisbare Vollmachten

sind am besten in einer Urkunde (=Schriftstück) zu erteilen, damit später Streit und Beweisschwierigkeiten vermieden werden können. Insbesondere bei formbedürftigen Rechtsgeschäften (Mietverträge über 1 Jahr, Bankvollmachten, Schenkungsversprechen u.ä.) sollte man rechtzeitig daran denken, eine oder mehrere vertrauenswürdige Personen zu informieren und schriftlich zu bevollmächtigen.



Postmortal = auch nach dem Tode!

Stellen Sie sich vor: Herr Wohlgemut stellt seinem Neffen eine Bank-Vollmacht aus, damit dieser Überweisungen und Geldabhebungen vornehmen kann. Mehrere Monate erledigt der Neffe diese Besorgungen zu Ihrer vollsten Zufrie-denheit. Infolge eines Herzinfarkts verstirbt Wohlgemut. Der Neffe kann aber kein Geld für die Trauerfeier und Grab-stelle abheben, weil die Vollmacht des Herrn Wohlgemut nur zu dessen Lebzeiten galt. Stellen Sie sicher, dass Ihr Ehegatte oder Ihre Vertrauensperson auch eine "postmortale" Vollmacht für die Zeit nach dem Tod hat.

Ersatz-Person nicht vergessen!

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