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StartseiteVor-ÜberlegungenAbgrenzung Erbschaft-Schenkung

Das Steuerrecht ist

hier in jedem Falle abzuklären.

Erbschaft Schenkung
Vermögensanfall von Todes wegen kraft Gesetzes oder letztwilliger Verfügung §§ 516 ff BGB, unentgeltliche Zuwendung zu Lebzeiten. Es genügt das Schenkungsversprechen (notariell), der Vollzug der Schenkung kann später erfolgen - nicht zu verwechseln mit dem Vermächtnis
   


Unentgeltliche Zuwendung: Die Schenkung

Im Zusammenhang mit unentgeltlichen Zuwendungen spielt insbesondere die Schenkung eine hervorragen Rolle, so dass ich auf meine Fall-Sammlung zum Schenkungs-Recht verweise. Diese Aufstellung ist meinem Skriptum entnommen:

Beispiel 1 Zahlung eines hohen Geldbetrages – Schenkung oder Darlehen? 4

Beispiel 2 Hausübertragung gegen Rentenzahlung und Wohnrecht - Schenkung 4

Beispiel 3 Unentgeltliche Zuwendungen der Eltern eines Ehegatten an die Eheleute 4

Beispiel 4 Gemischte Schenkung: Objektives Mißverhältnis zwischen Leistungen 4

Beispiel 5 Kaufvertrag: Grundstück zum halben Wert – gemischte Schenkung? 4

Beispiel 6 „in Vorwegnahme der Erbfolge“ bedeutet keine Unentgeltlichkeit 5

Beispiel 7 Vermächtnis und Zahlung zu Lebzeiten: Zahlungspflicht des Erben? 5

Beispiel 8 Veräusserung eines Kommanditanteils für 1 DM als entgeltliches Geschäft 5

Beispiel 9 Gestattung der Gebäudeerrichtung als gemischte Schenkung 5

Beispiel 10 BayOblG: Schenkweise Übertragung eines vermieteten Grundstücks 5

Beispiel 11 „Frauenkirche“ Schenkung oder treuhänderisches Durchgangsvermögen 5

Beispiel 12 Bereitstellung größerer Beträge – Darlehen oder Schenkung? 6

Beispiel 13 Schenkung ist bewirkt, wenn dem Beschenkten Besitzrecht eingeräumt wurde. 6

Beispiel 14 Schriftliches Schenkungsversprechen mit Kfz-Brief-Übersendung 6

Beispiel 15 Provisionsversprechen ohne Gegenleistung und Verwirkung 7

Beispiel 16 Dressurpferd-Fall – Versprechen eines Teils des Verkaufserlöses formbedürftig 7

Beispiel 17 Garantie-Haftung bei anfänglichem Unvermögen: Vermeintl.Miteigentumsanteil 8

Beispiel 18 Vorweggenommene Erbfolge: Schenkung und Rückforderung n. § 528 BGB 10

Beispiel 19 Verfügbarkeit und Vererblichkeit des Rückforderungsanspruchs 10

Beispiel 20 Erlöschen des Rückforderungsanspruchs bei Tod des Schenkers? 10

Beispiel 21 Rückforderungsanspruch des Schenkers bei Verarmung: 30 Jahre? 10

Beispiel 22 Erbauseinandersetzungsvertrag: keine Vermutung der Unentgeltlichkeit 11

Beispiel 23 Haftung des Zweitbeschenkten bei Herausgabepflicht des Beschenkten 11

Beispiel 24 Sozialhilfe-Regress: Zeitpunkt der Vermögensverhältnisse des Schenkers 11

Beispiel 25 § 528 I BGB: Angemessener Unterhalt vor und nach der Schenkung 11

Beispiel 26 Schenkungswiderruf bei Hofübergabe nur bei überwiegender Unentgeltlichkeit 12

Beispiel 27 Schwiegereltern-Darlehen mit Notfall-Vorbehalt: Rückforderung ohne Not 13

Beispiel 28 Schenkung und Schenkungswiderruf: KG-Anteil und Gesellschaftsrecht 13



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