+++ NEU: Mit Wirkung ab 1. Januar 2012 hat der Gesetzgeber das Zentrale Testamentsregister eingeführt. +++ Wir bieten Rechtsanwälten, Steuerberatern, Betreuern, Gerontologen u.ä. Kooperationen an. +++ Wir möchten Ihnen Informationen + Beratungen bieten +++ Wir informieren Sie gern über unsere Seminare und nennen Ihnen auf Wunsch gern Kolleginnen und Kollegen im gesamten Bundesgebiet. KARLSRUHE Telefon 0721-23637. Wir helfen gern und f a i r!
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Grund-Fall

Herr und Frau Müller (62/56) leben seit vielen Jahren zusammen. Mit ihrer Tochter Frieda (31) sind sie zufrieden. Frau Müller besorgt den Haushalt. Herr Müller ist Abteilungsleiter. Herr Müller macht das "Kaufmännische": Verwaltung des gemeinsamen Kontos, Abrechnung der Eigentumswohnung und die 3 kleinen Sparbücher und Versicherungen.
Frau Müller hat "mit Geldsachen" nichts zu tun. Sie kennt nicht alle Konten, hat auch nur für 1 Konto Vollmacht und weiß nicht, ob und welche Konten noch bestehen. Sie verläßt sich auf ihren Mann.

Keine Risiko-Planung

Natürlich hören auch die Eheleute Müller von Krankheiten, Todesfällen und Schicksalsschlägen bei Bekannten. Sie vertrauen auf Gott und haben keine "Risiko-Planung", z.B. Testament, General-Vollmacht oder Vorsorge-Vollmacht.

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