Eine gute Gestaltung erfordert eine gute Beratung!
Lassen Sie sich sorgfältig informieren über:
Inhalt und Kosten eines Beratungs-Gesprächs
Beteiligte des Beratungs-Gesprächs
Inhalt und Ablauf des Beurkundungsverfahrens
Hinterlegung und Nachlass-Verfahren
Rechtsanwalt Berend Blöcker berät Sie gern. Terminsvereinbarung erbeten (Telefon 0721-23637)
Wo befinden wir uns?
Vor dem Erbfall (Vorsorge)
Nach dem Erbfall (Todes-Fall)
Der Vorsorge-Bereich ist eindeutig die beste Möglichkeit für Erblasser und Erben, die mit einem Todes-Fall zusammenhängenden Fragen und damit oftmals die persönliche und wirtschaftliche Existenz zu sichern. Hier wird die Zukunft gestaltet.
Hier geht es um die Abwicklung der Vermögens-Nachfolge des Erblassers aufgrund des letzten Willens oder gesetzlicher Folge. Hier entscheiden Vor- und Nacherbschaft, die Abwicklung durch die Erben oder durch den angeordneten Testamentsvollstrecker.
Zwischem dem Tod einer Person und der rechtsverbindlichen Legitimation (z.B. Erbschein) eines Erben vergehen oft mehrere Wochen und in schwierigen Fällen oft Monate. Was passiert inzwischen mit den Verträgen (z.B. Wohnungsmiete), anhängigen Gerichtsverfahren und etwaigen Nachlassgeschäften (z.B. Bestattung)? Der vorläufige Erbe hat einiges zu beachten. Mehr erfahren Sie hier...