+++ NEU: Mit Wirkung ab 1. Januar 2012 hat der Gesetzgeber das Zentrale Testamentsregister eingeführt. +++ Wir bieten Rechtsanwälten, Steuerberatern, Betreuern, Gerontologen u.ä. Kooperationen an. +++ Wir möchten Ihnen Informationen + Beratungen bieten +++ Wir informieren Sie gern über unsere Seminare und nennen Ihnen auf Wunsch gern Kolleginnen und Kollegen im gesamten Bundesgebiet. KARLSRUHE Telefon 0721-23637. Wir helfen gern und f a i r!
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Vor dem Erbfall (Vorsorge) Nach dem Erbfall (Todes-Fall)
Der Vorsorge-Bereich ist eindeutig die beste Möglichkeit für Erblasser und Erben, die mit einem Todes-Fall zusammenhängenden Fragen und damit oftmals die persönliche und wirtschaftliche Existenz zu sichern. Hier wird die Zukunft gestaltet. Hier geht es um die Abwicklung der Vermögens-Nachfolge des Erblassers aufgrund des letzten Willens oder gesetzlicher Folge. Hier entscheiden Vor- und Nacherbschaft, die Abwicklung durch die Erben oder durch den angeordneten Testamentsvollstrecker.
Die Patienten-Verfügung und die Vorsorge-Vollmacht gehören unbedingt dazu!  
   


Übergangs-Probleme - vorläufiger Erbe

Zwischem dem Tod einer Person und der rechtsverbindlichen Legitimation (z.B. Erbschein) eines Erben vergehen oft mehrere Wochen und in schwierigen Fällen oft Monate. Was passiert inzwischen mit den Verträgen (z.B. Wohnungsmiete), anhängigen Gerichtsverfahren und etwaigen Nachlassgeschäften (z.B. Bestattung)? Der vorläufige Erbe hat einiges zu beachten. Mehr erfahren Sie hier...

Vorweggenommende Erbfolge
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