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Infos zur Organ-Spende



Erklärung zur Organ-Spende

Es sollten keine Möglichkeiten ausgelassen werden, um Menschenleben zu retten. Diese „Bürgerpflicht“ wird zu einem Problem, wenn der Spender stirbt und der potentielle Empfänger gerettet werden kann. Die regierungsnahe Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat daher mit der Deutschen Stiftung Organtransplatation (Telefon 06102/883600) hat daher den Organspende-Ausweis nach § 2 Transplatationsgesetz geschaffen.

Folgende Mitteilungen sollte daher für den Fall des Todes getroffen werden werden:

Ja
ich gestatte, dass nach der ärztlichen Feststellung meines Todes meinem Körper Organe und Gewebe entnommen werden.

Ja,
ich gestatte, dass nach der ärztlichen Feststellung meines Todes meinem Körper Organe und Gewebe entnommen werden, mit Ausnahme von...



Ja,
ich gestatte, dass nach der ärztlichen Feststellung meines Todes meinem Körper folgende Organe und Gewebe entnommen werden dürfen:...



Nein,
ich widerspreche der Entnahme von Organen und Geweben.



Entscheidung durch Dritte:
Ich möchte, dass folgende Person im Falle meines ärztlich festgestellten Todes darüber entscheidet, ob mir Organe oder Gewebe entnommen werden dürfen:
Nur im Falle der Verhinderung soll als Ersatzperson......über die Organentnahme entscheiden.

Es empfiehlt sich,
einen Organspendeausweis – erhältlich bei der Deutschen Stiftung Organtransplatation (Telefon 06102/883600) mit sich zu führen oder

handschriftlich eine der vorgenannten Alternativen abzuschreiben und mit Datum und eigenhändiger Unterschrift abzuschliessen.

Der Gesetzgeber überlegt,
die Organ-Entnahme grundsätzlich zuzulassen und nur dann zu untersagen, wenn ein ausdrücklicher Widerspruch vorliegt.

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