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Erben kann arm machen!

Klassisch: Unbegrenzte Steuerhaftung bei Versäumung der Ausschlagungs-Frist

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Bewertung: Grundstück und KG-Anteil

Bewertungs-Probleme: Nachlassgrundstücke und KG-(Gesellschaftsanteile)
Die Bewertung von Nachlassgrundstücken zum tatsächlich erzielten Kaufpreis ist jedenfalls dann nicht geboten, wenn die Veräusserung zwei Jahre nach dem Bewertungsstichtag erfolgt. Der Kaufpreis kann aber zur Begründung von Abschlägen des nach der vereinfachten Sachwertmethode geschätzten Verkehrswertes herangezogen werden.
Ein Gesellschaftsanteil an einer KG ist der zum Bewertungsstichtag zeitnächsten Bilanz aus dem zu Aktivvermögen ohne Gesellschaftsschulden zu entnehmen.
BayObLG, Beschluß vom 4.8.2004 – 3 Z BR 30/04
Anmerkung: Umstritten ist und zur Entscheidung beim Bundesverfassungsgericht steht die Bewertung von Nachlassgrundstücken an, wobei insbesondere die im Vergleich zum anderen Nachlass-Vermögen günstige Bewertung von Grundstücken den Zankapfel bildet.

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