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Wohngeld wird nicht Pflegegeld

Für die Übergeberin wurde ein Wohnrecht ins das Grundbuch eingetragen. Die Übergeberin wurde pflegebedürftig und zog ins Pflegeheim und klagte auf Zahlung einer Geldleistung in Höhe der erzielbaren Miete für die bisherige Wohnung.

OLG Celle, Beschluss vom 15.10.2007 – 4 W 195/07

Vereinbart der Grundeigentümer mit einer Übergeberin ein Wohnrecht, wird dieses im Falle des Umzuges nicht zu einem Geldanspruch. Etwas anderes würde nach der BGH-Rechtsprechung gelten, wenn sich die Umwandlung aus dem Wohnrecht in ein Geldrenten nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage ergeben würde. Dies würde voraussetzen, dass die Vertragsschliessenden im Zeitpunkt des Vertrages mit einem Heimpflege-Fall gerechnet hätten.

Anm.: Es empfiehlt sich in der Praxis, eine entsprechende Umwandlungsklausel in den notariell zu beurkundenden Übergabevertrag aufzunehmen.



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