Vorsorge-Vollmachten können zentral registriert werden. Der Gesetzgeber (BGBl. 2004 I S. 598) hat die Bundesnotarkammer per 31.7.2004 beauftragt, eine zentrale Registrierung für Vorsorge-Vollmachten herbeizuführen. Die Bundesnotarkammer – Abt. Zentrales Vorsorgeregister - Kronenstrasse 42, 10117 Berlin wird dieses Register gegen eine Gebühr von ca. 15 Euro pro Eintrag einrichten. Die Errichtung und Weiterleitung der Vorsorge-Vollmachten ist zudem durch jeden Notar möglich. Siehe auch die Hinweise zur allgemeinen Vollmacht.
Umfang der Personen-Fürsorge (Betreuung)
Ärztliche Behandlung
Einwilligung Herz-Operationen
Anlegung der Magensonde
Künstliche Ernährung
Unterbringung in geschlossene Anstalten
Stillegungs-Medikamente „chemische Fesseln“
Einsatz von Medikamenten
Prozessvertretung bei Geschäftsfähigkeit
Bestimmung eines Kontrollbetreuers
Hinterlegung beim Zentralen Vorsorgeregister
Verknüpfung mit Patientenverfügung
Aktualisierung der Vollmacht (1-2jährlich) empf.
Überlegungen zur Vermögens-Fürsorge
Abschluss und Kündigung von Mietverträgen
Vollmacht in sämtlichen Bank-Angelegenheiten, d.h.