+++ NEU: Mit Wirkung ab 1. Januar 2012 hat der Gesetzgeber das Zentrale Testamentsregister eingeführt. +++ Wir bieten Rechtsanwälten, Steuerberatern, Betreuern, Gerontologen u.ä. Kooperationen an. +++ Wir möchten Ihnen Informationen + Beratungen bieten +++ Wir informieren Sie gern über unsere Seminare und nennen Ihnen auf Wunsch gern Kolleginnen und Kollegen im gesamten Bundesgebiet. KARLSRUHE Telefon 0721-23637. Wir helfen gern und f a i r!
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"Geben mit warmer Hand"

Insbesondere erbschaftssteuerrechtliche Regelungen gebieten es, bei größerem Vermögen schon frühzeitig an Übergaberegelungen zu denken. Oftmals bitten Erbschaftsanwärter, insbesondere Kinder, auch schon vorweg um eine Auszahlung. Folgende Überlegungen kommen daher in Betracht:

Differenzierung Zugewinn - Pflichtteil - Schenkung

Schenkungen zu Lebzeiten; ggf. mit Rückforderungsvorbehalt

Schenkungen mit Überlebensbedingung des Begünstigten bei Vollzug nach dem Tode

Schenkungen mit Überlebensbedingung des Begünstigten zu Lebzeiten des Erblassers

Verträge zugunsten Dritter - insbesondere Lebensversicherungen

Übergabeverträge mit / ohne Gegenleistung



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