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Insbesondere erbschaftssteuerrechtliche Regelungen gebieten es, bei größerem Vermögen schon frühzeitig an Übergaberegelungen zu denken. Oftmals bitten Erbschaftsanwärter, insbesondere Kinder, auch schon vorweg um eine Auszahlung. Folgende Überlegungen kommen daher in Betracht: |
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Differenzierung Zugewinn - Pflichtteil - Schenkung |
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Schenkungen zu Lebzeiten; ggf. mit Rückforderungsvorbehalt |
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Schenkungen mit Überlebensbedingung des Begünstigten bei Vollzug nach dem Tode |
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Schenkungen mit Überlebensbedingung des Begünstigten zu Lebzeiten des Erblassers |
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Verträge zugunsten Dritter - insbesondere Lebensversicherungen |
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Übergabeverträge mit / ohne Gegenleistung |