Viele Ehen werden durch Tod beendet. Die Beendigung der Ehe erfordert einen zunächst den Zugewinn-Ausgleich der Eheleute, bevor die bedachten Personen kraft Gesetz oder Testament in die Vermögensnachfolge eintreten.
Zugewinn und Ehegatten-Erbe
Im (gesetzlichen) Normal-Fall erhält der überlebende Ehegatte den kleinen Pflichtteil (ein Viertel) und den gesetzlichen Ehegatten-Erbteil (ein Viertel), d.h.zusammen eine Hälfte des Nachlasses.
Ein Blick in das
Familien-Recht verdeutlicht zunächst das gesetzliche Güterrecht und den Zugewinn. Hiervon ist der Ehegatten-Erbanteil zu unterscheiden, der insbesondere bei einer zum Zeitpunkt des Todes anhängigen Scheidung entfällt (§ 1933 BGB).